Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige zu Hause und beziehen Pflegegeld? Dann ist der regelmäßige Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege.
Das Beratungsgespräch zur Pflege ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 kann die Pflegeberatung freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden.
Bei unserem Beratungseinsatz besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Pflegesituation, beantworten Fragen und zeigen Möglichkeiten auf, wie die Pflege zu Hause erleichtert werden kann. Außerdem informieren wir Sie über passende Pflege- und Unterstützungsleistungen.
Wichtig: Werden verpflichtende Beratungsbesuche nicht regelmäßig wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im weiteren Verlauf entziehen.
Bei GutBetreut erhalten Sie eine persönliche und kompetente Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, die individuell auf Ihre Pflegesituation abgestimmt ist.