Kostenübernahme Pflege
Bei der Betreuung sollte es darum gehen, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen. Dabei spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Wenn pflegende Angehörige auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – immer abhängig vom Pflegegrad.
Abrechnung über die Pflegeversicherung
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne sind wir von Gut Betreut dabei behilflich. Gut Bereut verfügt über eine volle Pflegekassenzulassung. Die Kosten für Betreuungsleistungen können daher von den Pflegekassen übernommen werden.
Unsere Leistungen
- Grundpflege
- Betreuung zuhause
- Betreuung außer Haus
- Demenzbetreuung
- Hilfe im Haushalt
- Familienbetreuung
Ihre Optionen für die häusliche Pflege und Betreuung
Kombinationsleistungen
… stellt die Pflegekasse zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, sodass eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird nur dann noch anteilig ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden.
Verhinderungspflege
... gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub oder sind aus anderen Umständen verhindert. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung
Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein.
Kostenerstattung
Es stehen Ihnen 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie auf das Jahr verteilen.
Für die Ersatzpflege kann auch noch 45 % der Kurzzeitpflege (1.774 Euro) angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Pflegevertretung von 1.612 Euro auf 2.418 Euro erhöhen.
mit Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 ist nicht zu vergleichen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Er enthält deutlich weniger Leistungen und hat somit keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege beantragen
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt. Die Leistungen sind nur für das laufende Jahr abrufbar und verfallen am 31.12 des Jahres. D.h. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sie brauchen Hilfe! Wir beraten Sie gern umfassend und individuell zu der Vielfalt von Möglichkeiten, deren optimaler Nutzung und den entsprechenden Rahmenbedingungen.
Entlastungsleistungen
... stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Gut Betreut als zugelassener Betreuungs- und Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Privatleistungen
kleiner Tipp
Sollte kein Pflegegrad vorliegen, oder die Pflegekasse kann nicht die kompletten Betreuungsleistungen übernehmen und Sie finanzieren diese Leistungen privat, haben Sie die Möglichkeit diese Kosten von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abzusetzen. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Pflegegeld
… zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige den zu Pflegenden komplett privat versorgen.Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.