Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB X

Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige in der häuslichen Umgebung und beziehen dafür Pflegegeld? Dann sind Sie nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) verpflichtet ein Beratungsbesuch durch eine zugelassene Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Wird das Beratungsgespräch nicht regelmäßig geführt, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen. 

Der Beratungseinsatz muss von einer Pflegefachkraft druchgeführt werden

  • bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
  • bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können auf Wunsch den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr freiwillig in Anspruch nehmen.

Das Besondere an unserer Beratung

Wir schaffen Klarheit

  • zu Fragen der Finanzierung
  • Zu Möglichkeiten der vielfältigen Unterstützung
  • Wir unterstützen bei der Notwendigkeit einer Neubegutachtung und erklären das MDK Gutachten
  • Wir beraten bei notwendigen Wohnraumanpassungen und erläutern die Finanzierungsmöglichkeiten      

 

Darum ist der Beratungseinsatz für Sie durch uns so wichtig

  • Professionelle Beratung garantiert individuelle gute häusliche Pflege
  • Durch uns kennen Sie die Vielzahl der Hilfestellungen
  • Wir können Sie auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hinweisen
  • Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn das nächste Beratungsgespräch ansteht

Für den Standort Main-Taunus ist das Beratungsgespräch auch online buchbar.

Hier geht's zur online Terminvereinbarung: 

https://book.timify.com/?accountId=63e9f4d1f47caf9c8c17ba4e&hideCloseButton=true